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Ihr gutes Recht

Auch in schwierigen Lebenssituationen haben Sie das Recht, gut versorgt zu sein. Diesen Anspruch besitzen Sie gegenüber dem Kostenträger, der die Pflege finanziert, und gegenüber dem Pflegedienst, der die intensivpflegerische Betreuung durchführt.

Unsere Pflegedienstleistungen haben aufgrund der spezifischen gesundheitlichen Situation, in der Sie sich als beatmungspflichtiger Patient befinden, einen besonderen Charakter: Sie sind zeitintensiv und erfordern hochqualifizierte Pflegefachkräfte. Dies alles ist natürlich mit Kosten verbunden, dennoch haben Sie als Patient gegenüber Ihrer Krankenversicherung das Recht auf volle Kostenübernahme. Die Finanzierung durch den Kostenträger wird von unserer Seite dadurch gesichert, dass wir unsere Leistungen nach den geltenden gesetzlichen und sozialgerichtlichen Rahmenbedingungen abrechnen.

Neben dem Recht auf die volle Kostenübernahme haben Sie als Patient auch ein Recht darauf, dass die Pflegeleistungen hohen Qualitätsanforderungen genügen, wissenschaftlich fundiert und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dieses Recht nehmen wir, die IntegraCura GmbH, sehr ernst: Wir haben zahlreiche Instrumente entwickelt, die in Ihrem Sinne kontinuierlich auf eine Qualitätssicherung und -steigerung hinwirken. Dazu gehören u.a. die regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen unserer Mitarbeiter, Evaluierungen, ein aktives Beschwerdemanagement und vieles mehr.

Auch bei den Verhandlungen mit den Kostenträgern lassen wir Sie nicht allein. Im Bedarfsfall bieten wir Ihnen sozialrechtliche Unterstützung durch Fachanwälte, damit Sie Ihr gutes Recht durchsetzen können.

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