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Ihr gutes Recht
Auch in schwierigen Lebenssituationen haben Sie
das Recht, gut versorgt zu sein. Diesen Anspruch besitzen Sie
gegenüber dem Kostenträger, der die Pflege finanziert,
und gegenüber dem Pflegedienst, der die intensivpflegerische
Betreuung durchführt.
Unsere Pflegedienstleistungen haben aufgrund der
spezifischen gesundheitlichen Situation, in der Sie sich als beatmungspflichtiger
Patient befinden, einen besonderen Charakter: Sie sind zeitintensiv
und erfordern hochqualifizierte Pflegefachkräfte. Dies alles
ist natürlich mit Kosten verbunden, dennoch haben Sie als
Patient gegenüber Ihrer Krankenversicherung das Recht auf
volle Kostenübernahme. Die Finanzierung durch den Kostenträger
wird von unserer Seite dadurch gesichert, dass wir unsere Leistungen
nach den geltenden gesetzlichen und sozialgerichtlichen Rahmenbedingungen
abrechnen.
Neben dem Recht auf die volle Kostenübernahme
haben Sie als Patient auch ein Recht darauf, dass die Pflegeleistungen
hohen Qualitätsanforderungen genügen, wissenschaftlich
fundiert und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten
sind. Dieses Recht nehmen wir, die IntegraCura GmbH, sehr ernst:
Wir haben zahlreiche Instrumente entwickelt, die in Ihrem Sinne
kontinuierlich auf eine Qualitätssicherung und -steigerung
hinwirken. Dazu gehören u.a. die regelmäßigen
Fort- und Weiterbildungen unserer Mitarbeiter, Evaluierungen,
ein aktives Beschwerdemanagement und vieles mehr.
Auch bei den Verhandlungen mit den Kostenträgern
lassen wir Sie nicht allein. Im Bedarfsfall bieten wir Ihnen sozialrechtliche
Unterstützung durch Fachanwälte, damit Sie Ihr gutes
Recht durchsetzen können.
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